
Mein Honorar richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Behandlung dauert in der Regel zwischen 45 und 60 Minuten. Die Kosten belaufen sich zwischen 95,- und 110,- Euro, je nach Aufwand und Dauer.
Viele Krankenkassen bezuschussen mittlerweile eine osteopathische Behandlung eines Heilpraktikers mit langer und qualitativ hochwertiger berufsbegleitender Weiterbildung in Osteopathie von mind. 1350 Unterrichtsstunden. Häufig fordern die Krankenkassen auch eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband. Ich erfülle beide dieser Kriterien.
Bei Unklarheiten informieren Sie sich bitte vorab über die Kostenerstattung bei Ihrer Versicherung. Unter www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html kann man schnell fündig werden.
Außerdem werden wir einen Behandlungsvertrag miteinander abschließen. Am 26. Februar 2013 ist das Patientenrechtegesetz (PRG) in Kraft getreten. Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, die Position der Patienten gegenüber Leistungserbringern, z.B. Heilpraktikern, Ärzten und Krankenhäusern sowie den Krankenkassen zu stärken.
Das Arzt/Heilpraktiker-Patienten-Verhältnisses ist im sogenannten Behandlungsvertrag zusammengefasst. Das bedeutet, dass alle Rechte und Pflichten, die mit einer ärztlichen oder Heilpraktiker-Behandlung im Zusammenhang stehen, zusammengestellt und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert sind. Dazu zählen etwa die Informations- und Aufklärungspflichten, Regelungen zur Dokumentation der Behandlung sowie die Möglichkeit der Einsicht der Patienten in die Krankenunterlagen.
Mein Honorar richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Beratung/ das Coaching dauert in der Regel zwischen 45 und 60 Minuten. Die Kosten belaufen sich zwischen um 90 – 100 Euro, je nach Dauer.
Paarberatung ist zeitlich auf ungefähr 90 Minuten angesetzt und hier liegen die Kosten bei 110-120 Euro, je nach Dauer.
Die Rechnung erhalten Sie per Email als PDF, mit der Bitte, den Betrag innerhalb von 7 Tagen zu überweisen. Bei Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ich bitte um Verständnis, dass Termine, die nicht 24 Stunden vor Behandlungsbeginn abgesagt werden, mit einer Versäumnispauschale abgerechnet werden.